Die Erfahrungen mit dem Begleiteten Fahren ab 17 sind auch in Deutschland durchweg positiv. Diese Art in den motorisierten Straßenverkehr einzusteigen hat dazu geführt, dass sich die Unfallzahlen der jungen Fahranfänger um mehr als 20% reduziert haben. BF17 ist ein Erfolgsmodell.
Die Erfahrung hat aber auch gezeigt, dass die Begleitphase so lang wie möglich andauern sollte. Am Besten ist dies umzusetzen, indem bereits mit 16 1/2 die Ausbildung begonnen wird. Schließlich kann die Theorieprüfung bereits drei Monate und die praktische Prüfung einen Monat vor dem 17ten Geburtstag abgelegt werden. Und dann heißt es, so viel fahren wie möglich! Wann immer die Begleiter, schließlich können es mehrere sein, Zeit haben, sollte diese genutzt werden. Schließlich muss sich die so wichtige Erfahrung erfahren werden.
1. Begleitetes Fahren (in der Geschäftsstelle erhältlich)
2. Einwilligungserklärung (in der Geschäftsstelle erhältlich)
3. Personalausweis und Führerscheinkopie des Begleiters/ der Begleiter (Vorder- und Rückseite)
- über 30 Jahre
- 5 Jahre im Besitz der europäischen Führerscheinklasse B
- nicht mehr als 1 Punkt in der „Verkehrssünderkartei“ beim Kraftfahrtbundesamt in Flensburg
4. Personalausweiskopie eines Erziehungsberechtigten (Vorder- und Rückseite)
- Wenn der jetzige Name des Begleiters und der Name im Führerschein nicht identisch sind, ist ein Nachweis über die Namensführung zu erbringen:
z.B. Namensänderungsurkunde oder alter und neuer Name im Personalausweis
5. Dein Ausweis oder Pass mit Meldebescheinigung
6. Antrag und Dokumente für die Klasse
- 1 Passfoto
- 1 Sehtest
- 1 Zertifikat für erste Hilfe